Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung ist - neben dem eigentlichen Betrieb eines Unternehmens - einer der wichtigsten Grundlagen der Betriebsführung. Das gilt nicht nur für große Unternehmen sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Ein Unternehmer der sein Zahlenwerk nicht kennt, kann nicht betriebswirtschaftlich agieren.

Natürlich gehört die Finanzbuchhaltung überwiegend zur Erledigung gesetzlicher Pflichten, jedoch ist sie weit mehr. Die Zahlen der Finanzbuchhaltung werden zur Überwachung des laufenden betriebswirtschaftlichen Erfolgs, für Planungszwecke und für laufende Berechnungen für die Steuer(voraus)zahlungen immer wichtiger.

Auch durch das Rating durch Finanzinstitute werden hier laufend und unterjährig Zahlenwerke erwartet, die auch nach Erstellung des Jahresabschlusses der Realität entsprechen müssen. Das lässt sich nur durch eine qualitativ hochwertige Finanzbuchhaltung, die auch individuelle monatliche Abgrenzungen (wie z. B. kalkulatorische oder realistische Abschreibungen, unentgeltliche Wertabgaben, Zins- und Steuerkalkulationen) enthält, erreichen. Nur so ist sicherzustellen, dass das unterjährige Ergebnis dem finalen Jahresergebnis nahe kommt.

Im Bereich Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen neben der klassischen Form, bei der der Steuerberater alle üblicherweise anfallenden Tätigkeiten für Sie übernimmt auch eine arbeitsteilige Form der Buchhaltung an.

Zu den üblicherweise anfallenden Tätigkeiten gehören:

  • Monatliche Kontierung der von Ihnen vorsortierten Belege; auf Wunsch auch Übernahme der Sortierarbeiten
  • Buchung aller Geschäftsvorfälle getrennt nach Bank, Kasse, Kreditoren und Debitoren
  • periodische Erstellung der Meldung an das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern
  • monatliche Erstellung von Auswertungen (Summen- und Saldenlisten, verschiedene betriebswirtschaftliche Auswertungen)

Unter der arbeitsteiligen Form ist folgendes zu verstehen:

Falls Sie die Finanzbuchhaltung in Ihrem Haus erledigen möchten, können wir Sie hierbei nicht nur mit Ratschlägen unterstützen, sondern Ihnen auch bei der Einrichtung und den laufenden Buchungen behilflich sein. Gerne prüfen wir die von Ihnen erstellte Finanzbuchhaltung. Das kann und sollte entweder im Rahmen einer laufenden Überwachung oder durch regelmäßig z. Bei einer quartalsmäßigen Überprüfung geschehen. Bei einer Überprüfung werden Auffälligkeiten heraus gestellt und auf evtl. fehlerhafte Buchungsvorgänge hingewiesen. Durch diese Hinweise können Sie ihr buchhalterisches Wissen ständig verbessern und vergrößern.

Lohnbuchführung

Zu den Leistungen der Lohnbuchführung zählen:

  • Anfertigung der Lohnabrechnungen incl. aller notwendigen Meldungen.
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
  • Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen.
  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft.
  • Anträge an Krankenkassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes
    und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen.
  • Beratung und Teilnahme bei Lohnsteueraußenprüfungen,
    Sozialversicherungsprüfungen oder Prüfungen durch das Arbeitsamt.
  • Beratung zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (450-Euro-Jobs), zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, zur Beschäftigung von Studenten, Schülern oder Praktikanten.

 

Druckversion | Sitemap
© Steuerberaterin Melanie Janecki